AGB’s Retreats
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Retreats und Tagesretreats
Pascale Rappenecker – Embodiment & mentale Gesundheit
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an Tagesretreats, Workshops mit Retreat-Charakter sowie mehrtägigen Retreats, die von Pascale Rappenecker – Embodiment & mentale Gesundheit (nachfolgend „Veranstalterin“) angeboten und durchgeführt werden.
Sie gelten unabhängig davon, ob die Buchung über die Website, eine Buchungsplattform oder auf anderem Wege erfolgt.
Abweichende Regelungen, die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart werden, haben Vorrang.
Für Veranstaltungen, die dem gesetzlichen Pauschalreiserecht unterliegen, gelten gesonderte Reisebedingungen und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einem Retreat erfolgt über den jeweils angegebenen Buchungsweg.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Buchungsangebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Veranstalterin zustande.
Die Anzahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Vertragsschluss.
§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlung
Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren sowie die enthaltenen Leistungen sind der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Sofern nicht anders angegeben, ist die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist zu begleichen.
Bei mehrtägigen Retreats können abweichende Zahlungsbedingungen oder Anzahlungen vereinbart werden. Diese werden vor der Buchung transparent mitgeteilt.
Anreise, Unterkunft, Verpflegung und weitere persönliche Ausgaben sind nur dann im Teilnahmebeitrag enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben ist.
§ 4 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung ist jederzeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, möglich.
Da mit der Organisation eines Retreats bereits im Vorfeld Kosten und verbindliche Planungen verbunden sind, können bei einer Stornierung Gebühren anfallen.
Für Tagesretreats gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung.
20 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.
Ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Für mehrtägige Retreats ohne Pauschalreisecharakter gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung.
59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr.
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Teilnahmegebühr.
Ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.
Die genannten Stornopauschalen gelten nur, soweit sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die typischerweise ersparten Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Belegungen berücksichtigen.
Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Ersatzperson und Umbuchung
Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, kann nach vorheriger Absprache eine geeignete Ersatzperson den gebuchten Platz übernehmen, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen.
Eine Umbuchung auf einen anderen Retreat-Termin ist nach Absprache und im Rahmen verfügbarer Plätze möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
§ 6 Absage oder Änderungen durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, ein Retreat aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Erkrankung, Ausfall wesentlicher Mitwirkender, zu geringer Teilnehmerzahl oder unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
Bei einer Absage durch die Veranstalterin werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet, soweit die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden.
Wesentliche Änderungen des Veranstaltungsortes, des Zeitraums oder der vereinbarten Leistungen werden den Teilnehmenden frühzeitig mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Geringfügige organisatorische oder inhaltliche Anpassungen sind möglich, sofern der Gesamtcharakter des Retreats erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmenden zumutbar ist.
§ 7 Gesundheit, Eigenverantwortung und Freiwilligkeit
Die Retreats beinhalten je nach Veranstaltung unter anderem Yoga, achtsame Bewegung, Meditation, Atemarbeit, somatische Körperarbeit, Entspannungsübungen, Reflexion und Selbsterfahrung.
Alle Angebote verstehen sich als Einladung zur bewussten Wahrnehmung und persönlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben. Die Teilnahme an einzelnen Übungen ist freiwillig. Persönliche Grenzen und individuelle Bedürfnisse werden respektiert.
Teilnehmende entscheiden eigenverantwortlich, welche Übungen und Angebote sie wahrnehmen möchten. Sie sind eingeladen, Pausen einzulegen, Übungen anzupassen oder jederzeit auszusetzen.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, akuten Beschwerden, Schwangerschaft oder Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen.
Gesundheitlich relevante Informationen, die für eine sichere Teilnahme berücksichtigt werden sollten, können der Veranstalterin vorab freiwillig und vertraulich mitgeteilt werden.
Die angebotenen Retreats ersetzen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Diagnostik oder Behandlung. Es werden keine Heilungsversprechen abgegeben.
§ 8 Berührung, Körperarbeit und ätherische Öle
Einzelne Retreats können angeleitete Selbstberührung, achtsame Körperarbeit, Übungen mit zwischenmenschlichem Kontakt oder die Anwendung ätherischer Öle beinhalten.
Körperkontakt erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Grundlage und unter Berücksichtigung persönlicher Grenzen. Jede Person kann Berührung jederzeit ablehnen oder eine bereits erteilte Zustimmung zurückziehen.
Bei der Verwendung ätherischer Öle werden individuelle Unverträglichkeiten und bekannte Allergien nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Teilnahme an entsprechenden Übungen ist freiwillig.
§ 9 Haftung
Die Veranstalterin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Für persönliche Gegenstände wird keine besondere Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Unterkunft, Verpflegung und Anreise
Bei mehrtägigen Retreats wird in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegeben, welche Leistungen im Teilnahmebeitrag enthalten sind.
Werden Unterkunft oder Anreise eigenständig bei externen Anbietern gebucht, gelten hierfür die jeweiligen Vertragsbedingungen dieser Anbieter.
Die Teilnehmenden sind selbst für die Organisation ihrer Anreise verantwortlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Besondere Ernährungsbedürfnisse oder Unverträglichkeiten können vorab mitgeteilt werden. Die Berücksichtigung erfolgt nach den organisatorischen Möglichkeiten und den ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
§ 11 Vertraulichkeit und respektvolles Miteinander
Die Retreats sollen einen achtsamen und respektvollen Rahmen für persönliche Erfahrungen und Begegnungen ermöglichen.
Alle Teilnehmenden werden gebeten, persönliche Erzählungen und Erfahrungen anderer vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Einwilligung nach außen zu tragen.
Persönliche Grenzen, unterschiedliche Bedürfnisse und individuelle Formen der Teilnahme sind zu respektieren.
Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verhalten, das die Sicherheit oder die persönlichen Grenzen anderer verletzt, kann die Veranstalterin nach angemessener Abwägung einen Ausschluss von der weiteren Teilnahme aussprechen. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden durch die Veranstalterin zu Veröffentlichungszwecken nur mit entsprechender Einwilligung angefertigt und verwendet.
Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. Sie kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Auch Teilnehmende werden gebeten, die Privatsphäre anderer zu achten und keine Aufnahmen ohne deren Zustimmung anzufertigen oder zu veröffentlichen.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Veranstalterin zu entnehmen.
§ 14 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Freizeitveranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die in diesen AGB vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.